Beratungsbesuch nach §37-3
Außerklinische Intensivpflege Stuttgart
Der Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI ist eine verpflichtende, regelmäßige Beratung pflegender Angehöriger oder Pflegebedürftiger durch einen ambulanten Pflegedienst, wenn Pflegegeld bezogen wird. Ziel ist die Unterstützung bei der Pflege zu Hause und die Sicherstellung einer fachgerechten Versorgung.
Ausführliche Erklärung
Der §37.3-Beratungsbesuch dient dazu, die pflegende Person über die korrekte Pflege, mögliche Hilfsmittel und Entlastungsangebote zu informieren. Der Besuch wird von einem qualifizierten Pflegedienst durchgeführt und muss mindestens einmal pro Jahr erfolgen.
Inhalte eines Beratungsbesuchs können sein:
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Anleitung zu Pflegehandgriffen und Pflegetechniken
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Hinweise zu Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln
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Beratung zu Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige
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Kontrolle der Pflegesituation und Dokumentation für die Pflegekasse
Der §37.3-Beratungsbesuch ist für alle Bezieher von Pflegegeld verpflichtend, damit die Pflegekasse sicherstellen kann, dass die Pflege fachgerecht durchgeführt wird.
Relevanz für Angehörige / Pflegebedürftige
Sicherstellung fachgerechter Pflege zu Hause
Unterstützung pflegender Angehöriger
Grundlage für die Auszahlung des Pflegegeldes
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
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Pflegeberatung (§7a SGB XI): Allgemeine Beratung zur Pflegebedürftigkeit, freiwillig.
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Pflegegrad-Begutachtung: Bewertung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst, nicht zu verwechseln mit dem jährlichen Beratungsbesuch.
FAQ – Häufige Fragen
Wer muss einen Beratungsbesuch nach §37.3 wahrnehmen?
Alle Pflegegeldempfänger bzw. ihre pflegenden Angehörigen, um die fachgerechte Versorgung zu Hause sicherzustellen.
Wer führt den Beratungsbesuch durch?
Ein qualifizierter ambulanter Pflegedienst, meist Pflegefachkräfte, führen den Besuch vor Ort durch.
Wie oft muss der Beratungsbesuch stattfinden?
Mindestens einmal pro Jahr.
Was wird beim Beratungsbesuch geprüft oder besprochen?
Pflegehandgriffe, Hilfsmittel, Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige, allgemeine Pflegequalität sowie Dokumentation für die Pflegekasse.
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